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Plattenepithelkarzinome und aktinische Keratosen auf Platz 2 der Berufskrankheiten
1. November 2026 - Dr. Uwe Schwichtenberg
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhielten 2025 insgesamt 91.250 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Bei 3.899 Versicherten wurde Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung (Plattenepithelkarzinome) bzw. dessen Vorstufen (aktinische Keratosen) als Berufskrankheit anerkannt. Diese Erkrankungen belegen damit den zweiten Platz im Häufigkeit Ranking der anerkannten Berufskrankheiten. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am 22. September 2026 veröffentlicht hat.
Wenn bei einer Patientin oder einem Patienten mit krankhaften Hautveränderungen die Möglichkeit besteht, dass diese durch eine berufliche Tätigkeit entstanden ist, wiederauflebt oder sich verschlimmert, soll ein Hautarztverfahren eingeleitet werden. In den meisten Fällen wird ein Verdacht durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt angezeigt. Dazu besteht für die Ärzteschaft eine gesetzliche Verpflichtung. Das gilt auch für Hautärztinnen und Hautärzte, die bei einem begründeten Verdacht Anzeige erstatten müssen, selbst wenn eine Patientin oder ein Patient das nicht fordert. Auch Arbeitgeber, Krankenkassen oder Versicherte selbst können eine Anzeige einreichen.
Als Gutachter oder Gutachterin ist es Aufgabe der Dermatologin oder des Dermatologen zu prüfen, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Und falls ja, ob und in welchem Ausmaß die Folgen der Berufskrankheit zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit führen. Hilfreich ist in diesem Fall die Bamberger Empfehlung, in der die rechtlichen Grundlagen der Beurteilung arbeitsbedingter Hauterkrankung zusammengefasst und ein strukturierter Begutachtungsablauf dargestellt wird.
Die Vorteile einer Behandlung bei anerkannter Berufskrankheit liegen auf der Hand: Zufriedene Patientinnen und Patienten, die außerbudgetär behandelt werden, alle Leistungen (auch Produkte zur Basispflege) zuzahlungsfrei erhalten und in der Regel durch branchenbezogene Hautschutzseminare zur Verhaltensprävention geschult werden.


